Bemerkungen zur Oberstgerichtlichen Entscheidung betreffend den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten

Es besteht grundsätzlich kein subjektives Recht auf eine gesetzmässige Führung der Verwaltung. Die Haftpflicht des Rechtsträgers besteht nach dem AHG auch bei einer schuldhaften Unterlassung der Behörde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Bank-Archiv (1980; Nr 7)
VerfasserIn: Schinnerer, Erich
Ort / Verlag / Datum:07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
34.038 Rechtsprechung
336.774 Kreditkontrolle
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-048516 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage