Art 131 Abs.1 Z 1 B-VG 8 AVG 1950 IESG

Dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds kommt im Verwaltungsverfahren nach dem IESG keine Parteistellung zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1980; Nr 4/5)
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
331.6 Invalideneinstellung
Region:Österreich
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