Erfindervergütungen bei Betriebsaufspaltung

Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Erfinders der selbständigen Arbeit im Sinne des 18 Abs.1 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zuzuordnen. Der Erfinder kann nur durch die Verwertung der Erfindung zum Gewerbetreibenden werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
VerfasserIn: Irmler, Hermann
Ort / Verlag / Datum:10.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.77.023 Erfinderrecht
338.93 Betriebe
336.2 Einkommensteuer
608.1 Erfindungen
338.42 Gewerbe
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein