Erfindervergütungen bei Betriebsaufspaltung
Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Erfinders der selbständigen Arbeit im Sinne des 18 Abs.1 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zuzuordnen. Der Erfinder kann nur durch die Verwertung der Erfindung zum Gewerbetreibenden werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.77.023 Erfinderrecht
338.93 Betriebe 336.2 Einkommensteuer 608.1 Erfindungen 338.42 Gewerbe |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-046958 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |