Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Die Bestimmung in den für den Gastaufnahmevertrag aufgestellten Vertragsbedingungen, wonach der Gastwirt verpflichtet ist, 'bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten', umfasst nicht den Ersatz immaterieller Schäden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980)
Ort / Verlag / Datum:03.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Urlaub
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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