Zum Umfang des Schadensersatzes beim Ladendiebstahl
Der BGH bestätigt in seiner Entscheidung vom 6.11.1979 die bisher umstrittene Praxis der Selbstbedienungsgeschäfte, vom ertappten Ladendieb die für seine Ergreifung ausgesetzte Pauschalprämie (bis 50,-DM) zu verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau (1980; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.711 Diebstahl
347.513 Schadenersatz 381.511 Einkaufszentren |
Region: | BRD
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