Acht Bewerber um höchstes Richteramt : Am Jahresende werden die Posten des Präsidenten und der Vizepräsidenten des OGH frei
Der Präsident und die Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Justizministers ernannt. Für die Neubesetzung dieser Posten gibt es keine Besetzungsvorschläge. Eine Tatsache, die von Juristen immer wieder als verfassungsbedenklich bezeichnet wird.
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Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.991 Gerichtshof, oberster
331.15 Personalpolitik 347.962 Richter |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Der Präsident und die Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Justizministers ernannt. Für die Neubesetzung dieser Posten gibt es keine Besetzungsvorschläge. Eine Tatsache, die von Juristen immer wieder als verfassungsbedenklich bezeichnet wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |