Acht Bewerber um höchstes Richteramt : Am Jahresende werden die Posten des Präsidenten und der Vizepräsidenten des OGH frei

Der Präsident und die Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Justizministers ernannt. Für die Neubesetzung dieser Posten gibt es keine Besetzungsvorschläge. Eine Tatsache, die von Juristen immer wieder als verfassungsbedenklich bezeichnet wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1980)
Ort / Verlag / Datum:09.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Gerichtshof, oberster
331.15 Personalpolitik
347.962 Richter
Region:Österreich
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