Unbrauchbar, aber bezahlt muss werden
Für den Fall, dass von einem echten mittelbaren Finanzierungsleasing auszugehen ist, hat nach Ansicht des OHG die Leasingfirma 'grundsätzlich das Recht, die Bezahlung der Miete für die ganze Vertragsdauer trotz des Umstandes zu verlangen, dass das Gerät für den Leasingnehmer unbrauchbar ist...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.91 Leasing
34.038 Rechtsprechung 347.45 Konsumentenschutz 347.4 Vertragsrecht |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-045872 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |