Unbrauchbar, aber bezahlt muss werden

Für den Fall, dass von einem echten mittelbaren Finanzierungsleasing auszugehen ist, hat nach Ansicht des OHG die Leasingfirma 'grundsätzlich das Recht, die Bezahlung der Miete für die ganze Vertragsdauer trotz des Umstandes zu verlangen, dass das Gerät für den Leasingnehmer unbrauchbar ist...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1980)
Ort / Verlag / Datum:29.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
34.038 Rechtsprechung
347.45 Konsumentenschutz
347.4 Vertragsrecht
Region:Österreich
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