Dienst rund um die Uhr
Der OHG trug der Tatsache Rechnung, dass die Einteilung der Arbeitszeit auf Initiative der Belegschaft gegen den anfänglichen Widerstand des Dienstgebers zustande gekommen war. Der ausgetretene Arbeiter kannte diese Regelung und hätte sich der Einteilung zum Dienst rund um die Uhr durch einfachen Wi...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz |
Region: | Österreich
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