Gleichbehandlung und Mietrecht

Im Wohnungsraummietrecht hat der Vermiter bei kollektivem Handeln im Bereich von Gestattungen, Kündigung, Mieterhöhungen, Schadenersatzverfolgung und Kündigung die Mieter gleichzubehandeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (1980; Nr 9)
VerfasserIn: Rathjen, Peter
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
342.722 Gleichheit: Grundrechte
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
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