Strafrechtliche Rechtsfolgen und Therapie als Gesamtkonzeption für Drogenabhängige

Am Anfang der therapeutischen Bemühungen steht neben der Diagnostik der körperliche Entzug, welcher einen individuellen Behandlungsplan voraussetzt, der mit dem Betroffenen ausgearbeitet werden und auf seiner aktiven Mitwirkung basieren soll und auch die Zeit 'danach' einbezieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (1980; Nr 8)
VerfasserIn: Brenner, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.761 Rauschgifte: Bekämpfung
343.2/.7 Strafrecht
362.7/.8 Jugendfürsorge
Region:BRD
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