Strafrechtliche Rechtsfolgen und Therapie als Gesamtkonzeption für Drogenabhängige
Am Anfang der therapeutischen Bemühungen steht neben der Diagnostik der körperliche Entzug, welcher einen individuellen Behandlungsplan voraussetzt, der mit dem Betroffenen ausgearbeitet werden und auf seiner aktiven Mitwirkung basieren soll und auch die Zeit 'danach' einbezieht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (1980; Nr 8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.761 Rauschgifte: Bekämpfung
343.2/.7 Strafrecht 362.7/.8 Jugendfürsorge |
Region: | BRD
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