Arbeitnehmer müssen nicht ihr Einverständnis zur Weitergabe von persönlichen Daten geben : Information zum Datenschutzgesetz

Eine Zustimmung zur Weitergabe sollte der Arbeitnehmer nur dann erteilen, wenn er sich genau im klaren ist, welche seinerDaten weitergegeben werden sollen und auch eventuelle Empfänger genau bestimmt sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AK Mitteilungsblatt Vorarlberg (1980; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht
331.11 Arbeitnehmer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-042449 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage