Arbeitnehmer müssen nicht ihr Einverständnis zur Weitergabe von persönlichen Daten geben : Information zum Datenschutzgesetz
Eine Zustimmung zur Weitergabe sollte der Arbeitnehmer nur dann erteilen, wenn er sich genau im klaren ist, welche seinerDaten weitergegeben werden sollen und auch eventuelle Empfänger genau bestimmt sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AK Mitteilungsblatt Vorarlberg (1980; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht 331.11 Arbeitnehmer |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Dokument Nr. A-042449 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |