Kündigung oder Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Dauerschuldverhältnissen das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung seines Bestehens stets zu bejahen, weil mit der Leistungsklage nur einzelne daraus entspringende Ansprüche geltend gemacht werden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wiener Handelskammer (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsräte
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Dauerschuldverhältnissen das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung seines Bestehens stets zu bejahen, weil mit der Leistungsklage nur einzelne daraus entspringende Ansprüche geltend gemacht werden können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |