Kündigung oder Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Dauerschuldverhältnissen das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung seines Bestehens stets zu bejahen, weil mit der Leistungsklage nur einzelne daraus entspringende Ansprüche geltend gemacht werden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wiener Handelskammer (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsräte
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Dokument Nr. A-042426 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |