Die Urlaubsentschädigung bei ungerechtfertigter Entlassung oder zeitwidriger Kündigung

Aus 9 UrlG allein kann ein Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch ableiten, wenn das Arbeitsverhältnis nach Entstehung des Urlaubsanspruches endet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3249)
Ort / Verlag / Datum:16.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
331.817(094.5) Urlaubsgesetzgebung
Region:Österreich
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