Das Abhörurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
So hat der EGMR etwa Art.10 II 2 GG und das Gesetz zu Art.10 GG nur unter der Bedingung für zulässig erklärt, dass der Betroffene gegen eine ihm durch Indiskretion oder aufgrund Mitteilung der Behörde bekanntgewordene konkrete Überwachungsmassnahme den Rechtsweg zu den Gerichten beschreiten kann....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Menschenrechte
34.038 Rechtsprechung 342.721 Persönlichkeitsrecht |
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