Insolvenzsicherung rückständiger Versorungsleistungen

Dass 7 Abs.1 BetrVG von 'Versorgungsempfängern' spricht, steht seiner Anwendung auf rückständige Versorgungsleistungen nicht entgegen, da für die Verpflichtung des Beklagten die Versorgungsberechtigung entscheidend.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
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