Abgrenzungsmerkmale der leitenden Angestellten
Die Abgrenzung der leitenen Angestellten in 5 Abs.3 BetrVG ist justiziabel als Teile eines ungeschriebenen 'Oberbegriffs'. Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes. Wesentliche Eigenverantwortung erfordert einen erheblichen Entscheidungsspielraum....
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Abgrenzung der leitenen Angestellten in 5 Abs.3 BetrVG ist justiziabel als Teile eines ungeschriebenen 'Oberbegriffs'. Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes. Wesentliche Eigenverantwortung erfordert einen erheblichen Entscheidungsspielraum. Aus dieser unternehmerischen Tätigkeit ergibt sich zwangsläufig ein Gegnerbezug. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |