Abgrenzungsmerkmale der leitenden Angestellten

Die Abgrenzung der leitenen Angestellten in 5 Abs.3 BetrVG ist justiziabel als Teile eines ungeschriebenen 'Oberbegriffs'. Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes. Wesentliche Eigenverantwortung erfordert einen erheblichen Entscheidungsspielraum....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Abgrenzung der leitenen Angestellten in 5 Abs.3 BetrVG ist justiziabel als Teile eines ungeschriebenen 'Oberbegriffs'. Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes. Wesentliche Eigenverantwortung erfordert einen erheblichen Entscheidungsspielraum. Aus dieser unternehmerischen Tätigkeit ergibt sich zwangsläufig ein Gegnerbezug.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog