Abgrenzungsmerkmale der leitenden Angestellten

Die Abgrenzung der leitenen Angestellten in 5 Abs.3 BetrVG ist justiziabel als Teile eines ungeschriebenen 'Oberbegriffs'. Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes. Wesentliche Eigenverantwortung erfordert einen erheblichen Entscheidungsspielraum....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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