Die Arbeiterkammer klagte einen Grazer Immobilienmakler

Grund zur Anzeige ist eine fingierte Annonce in einer Tageszeitung. Das Inserat enthielt nämlich keinen Hinweis auf das Maklerbüro. Die Arbeiterkammer erstattete eine Anzeige an das Gewerbeamt der Stadt Graz, da sich die Gewerbetreibenden im Geschäftsverkehr ihres Firmennamens zu bedienen haben. Aus...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zeit (1980)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.824.1 Gewerbeordnung
347.45 Konsumentenschutz
659.1 Werbung
347.776 Wettbewerbsrecht
061.1:331 AK: Steiermark
Region:Österreich
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