GG Art.3 Abs.1 EStG 19, 22 Nr.1 lit. a
Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Zusatzversorgung, war jedenfalls in den Jahren 1969 und 1970 mit dem Gleichheitssatz (Art.3 Abs.1 GG) vereinbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1980; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung 35.087.43 Beamte: Pensionen 368.43 Pensionsversicherung (SV) 336.2 Steuerrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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