GG Art.3 Abs.1 EStG 19, 22 Nr.1 lit. a

Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Zusatzversorgung, war jedenfalls in den Jahren 1969 und 1970 mit dem Gleichheitssatz (Art.3 Abs.1 GG) vereinbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1980; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:05.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
35.087.43 Beamte: Pensionen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
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