Unterbricht die Erhebung der Kündigungsschutzklage die Verjährung der Lohn-und Gehaltsansprüche?
So unterbricht die Stufenklage voll, auch wenn nur der Anspruch auf Auskunft geltend gemacht ist. Bei drohender Verjährung besteht immer das Feststellungsinteresse, wobei die Zweifelhaftigkeit des Anspruchs schon genügt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 29.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung 331.2 Löhne 347.439 Verjährung |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-040897 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |