Unterbricht die Erhebung der Kündigungsschutzklage die Verjährung der Lohn-und Gehaltsansprüche?

So unterbricht die Stufenklage voll, auch wenn nur der Anspruch auf Auskunft geltend gemacht ist. Bei drohender Verjährung besteht immer das Feststellungsinteresse, wobei die Zweifelhaftigkeit des Anspruchs schon genügt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
VerfasserIn: Rewolle, Hans-Dietrich
Ort / Verlag / Datum:29.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
331.2 Löhne
347.439 Verjährung
Region:BRD
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