Rückzahlungsanspruch des Landes bei Finanzierung des Studiums bei Ausscheiden aus dem Schuldienst vor Ablauf von 5 Jahren nach Erwerb der Lehramtsbefähigung

Finanziert ein Land einem als Aushilfslehrer im Berufsschuldienst beschäftigten Sozialarbeiter eine Ausbildung, so kann es damit die Verpflichtung des Studenten verbinden, die während der Dauer des Studiums gezahlte Vergütung zurückzuzahlen, wenn er vor Ablauf von fünf Jahren nach Erwerb der Befähig...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:29.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.081.71 Beamtenrecht
34.038 Rechtsprechung
35.088.6 Beamte: Ausbildung
Region:BRD
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