'Berechtigtes Interesse' an Gruppenauskünften im Datenschutzrecht
Gruppenauskünfte dürfen über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird. Bei Auskünften aus der Gewerbekartei an Adress-und Telefonbuchverlage hat der Gewerbetreibende kein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
343.452 Geheimhaltungspflicht, berufliche |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-040613 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |