Gleichbehandlung bei Anrechnung von Unfallrenten in Ruhegeldordnungen

Es liegt kein sachlicher Grund vor, einem Arbeitnehmer allein deshalb einen Teil der erdienten betrieblichen Altersversorgung vorzuenthalten, weil er wegen eines Berufsunfalls eine Unfallrente bezieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
368.381 Unfallversicherung (SV)
Region:BRD
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