Gleichbehandlung bei Anrechnung von Unfallrenten in Ruhegeldordnungen
Es liegt kein sachlicher Grund vor, einem Arbeitnehmer allein deshalb einen Teil der erdienten betrieblichen Altersversorgung vorzuenthalten, weil er wegen eines Berufsunfalls eine Unfallrente bezieht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.171 Altersversorgung, betriebliche 34.038 Rechtsprechung 368.381 Unfallversicherung (SV) |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-040376 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |