Produkthaftung des Warenvertriebsunternehmens? : Voraussetzung, Verletzung von Instruktionspflichten
Jeder an der Herstellung oder dem Vertrieb einer Ware Beteiligte kann nach 823 Abs.1 BGB nur im Rahmen seiner individuellen Verhaltenspflichten und seines individuellen Verschuldens in Anspruch genommen werden.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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