Produkthaftung des Warenvertriebsunternehmens? : Voraussetzung, Verletzung von Instruktionspflichten
Jeder an der Herstellung oder dem Vertrieb einer Ware Beteiligte kann nach 823 Abs.1 BGB nur im Rahmen seiner individuellen Verhaltenspflichten und seines individuellen Verschuldens in Anspruch genommen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|
Dokument Nr. A-040375 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |