Produkthaftung des Warenvertriebsunternehmens? : Voraussetzung, Verletzung von Instruktionspflichten

Jeder an der Herstellung oder dem Vertrieb einer Ware Beteiligte kann nach 823 Abs.1 BGB nur im Rahmen seiner individuellen Verhaltenspflichten und seines individuellen Verschuldens in Anspruch genommen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Jeder an der Herstellung oder dem Vertrieb einer Ware Beteiligte kann nach 823 Abs.1 BGB nur im Rahmen seiner individuellen Verhaltenspflichten und seines individuellen Verschuldens in Anspruch genommen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog