Verweigerter Alkotest kein Rauschbeweis : Verwaltungsgericht widersprach bisheriger Rechtsauffassung
Wer sich weigert, ins Röhrl zu blasen, dem wird zwar nach wie vor derFührerschein abgenommen - was neu ist: Meist muss er gleich danach wieder zurückgegeben werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 14.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.811 Strassenverkehrsordnung
613.81 Alkoholismus 351.81 Verkehrssicherheit 656.091 Führerschein |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wer sich weigert, ins Röhrl zu blasen, dem wird zwar nach wie vor derFührerschein abgenommen - was neu ist: Meist muss er gleich danach wieder zurückgegeben werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |