Verweigerter Alkotest kein Rauschbeweis : Verwaltungsgericht widersprach bisheriger Rechtsauffassung

Wer sich weigert, ins Röhrl zu blasen, dem wird zwar nach wie vor derFührerschein abgenommen - was neu ist: Meist muss er gleich danach wieder zurückgegeben werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1980)
VerfasserIn: Pisa, Peter
Ort / Verlag / Datum:14.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
613.81 Alkoholismus
351.81 Verkehrssicherheit
656.091 Führerschein
Region:Österreich
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