Werbung mit 'statt'-Preisen bei Markenartikeln - Preisgegenüberstellung III : Wettbewerbsrecht
Wird mit Preissenkungen in der Weise geworben, dass einem aufgehobenen früheren Preis ein neuer niedrigerer gegenübergestellt wird, muss klargestellt werden, dass es sich bei den früheren Preisen um eigene, aufgehobene Preise des Werbenden handelt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1980; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
658.8.03 Preisbildung, betriebliche 34.038 Rechtsprechung 338.531 Preisauszeichnung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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