Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden (Jugendvertreter) nach 78a BetrVG

I. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - Rechtslage bei Stellung des Auflösungsantrages durch den Arbeitgeber 1. a) Die Weiterbeschäftiigung eines Auszubildenden gem. 78a BetrVG ist für den Arbeitgeber unzumutbar, wenn bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zwar ein Arbeitsplatz frei ist, a...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:22.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Jugendvertrauensräte
331.13 Kündigung
331.761 Lehrlinge
Region:BRD
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