Berechnung der Karenzentschädigung

Die Karenzentschädigung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers dafür, dass sich der Mitarbeiter nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im vereinbarten Umfang einer Konkurrenztätigkeit enthält.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1980; Nr 5)
VerfasserIn: Datzmann, Peter
Ort / Verlag / Datum:15.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
331.77 Angestellte
347.513 Schadenersatz
331.116 Arbeitsverträge
351.83 Arbeitsrecht
Region:BRD
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