Der Standort des höheren Dienstes im Beamtenverfassungsrecht : Zur Laufbahngruppenordnung
Die Bildungspolitik muss die Grundentscheidungen des Beamtenrechts achten es darf daher nicht zu stufenlosen Übergängen von Fachhochschule zu Universität kommen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.081.71 Beamtenrecht
378.12 Universitäten: Lehrer 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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