Bei Miteigentum kein sozialversicherungsrechtliches Hausbesorgerdienstverhältnis
Bei einem Haus, das im Besitz mehrerer Miteigentümer steht, als Arbeitgeber eines Hausbesorgers dieses Hauses alle Miteigentümer gemeinsam anzusehen. Der Eigentümer eines Hauses, der in seinem eigenen Haus die Reinigungsarbeiten verrichtet, unterliegt nicht der Versicherungspflicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3236)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 647.213 Hausbesorger
351.778.533 Eigentumswohnungen 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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