Bei Miteigentum kein sozialversicherungsrechtliches Hausbesorgerdienstverhältnis

Bei einem Haus, das im Besitz mehrerer Miteigentümer steht, als Arbeitgeber eines Hausbesorgers dieses Hauses alle Miteigentümer gemeinsam anzusehen. Der Eigentümer eines Hauses, der in seinem eigenen Haus die Reinigungsarbeiten verrichtet, unterliegt nicht der Versicherungspflicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3236)
Ort / Verlag / Datum:29.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.213 Hausbesorger
351.778.533 Eigentumswohnungen
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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