Bei Miteigentum kein sozialversicherungsrechtliches Hausbesorgerdienstverhältnis
Bei einem Haus, das im Besitz mehrerer Miteigentümer steht, als Arbeitgeber eines Hausbesorgers dieses Hauses alle Miteigentümer gemeinsam anzusehen. Der Eigentümer eines Hauses, der in seinem eigenen Haus die Reinigungsarbeiten verrichtet, unterliegt nicht der Versicherungspflicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3236)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 647.213 Hausbesorger
351.778.533 Eigentumswohnungen 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-034964 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |