Mangelndes Unternehmerrisiko kein Merkmal für Arbeitnehmerähnlichkeit

Entscheidend dafür, ob ein Handelsvertreter während des Bestehens des Vertragsverhältnisses wirtschaftlich abhängig im Sinne des 2 Abs.1 ArbGG ist, ist die Verpflichtung des Handelsvertreters ausschliesslich für einen Auftraggeber - und zwar regelmässig - tätig zu sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3238)
Ort / Verlag / Datum:05.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
347.998 Arbeitsgerichte
Region:Österreich
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