Begriff der 'kaufmännischen Dienste'

Unter den Begriff der 'kaufmännischen Dienste' im Sinne des 1 Abs.1 AngGes. fallen solche Arbeitsleistungen, die eine kaufmännische Ausbildung und/ oder Geschicklichkeit verlangen die Tätigkeiten dürfen nicht so einfach und so anspruchslos sein, dass sie von jedem Menschen mit Durchschnitt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1980)
Ort / Verlag / Datum:08.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, kaufmännische
34.038 Rechtsprechung
331.77(094.5) Angestelltengesetz
331.77 Angestellte
Region:Österreich
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