Begriff der 'kaufmännischen Dienste'
Unter den Begriff der 'kaufmännischen Dienste' im Sinne des 1 Abs.1 AngGes. fallen solche Arbeitsleistungen, die eine kaufmännische Ausbildung und/ oder Geschicklichkeit verlangen die Tätigkeiten dürfen nicht so einfach und so anspruchslos sein, dass sie von jedem Menschen mit Durchschnitt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, kaufmännische
34.038 Rechtsprechung 331.77(094.5) Angestelltengesetz 331.77 Angestellte |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-034203 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |