Vertrauensschutz und Verwirkung im Kartellrecht

Die Anwendung der Vorschriften der 48,49 VwVfG in Kartellvewaltungsverfahren. Der Gesetzgeber hat in den genannten Vorschriften des GWB keine zeitlichen Schranken gesetzt, so dass grundsätzlich eine zeitlich unbefristete Änderung des kartellbehördlichen Verhaltens zulässig ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
VerfasserIn: Bunte, Hermann-Josef
Ort / Verlag / Datum:30.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
301.188 Macht, wirtschaftliche
347.776 Wettbewerbsrecht
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:BRD
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