Vertrauensschutz und Verwirkung im Kartellrecht
Die Anwendung der Vorschriften der 48,49 VwVfG in Kartellvewaltungsverfahren. Der Gesetzgeber hat in den genannten Vorschriften des GWB keine zeitlichen Schranken gesetzt, so dass grundsätzlich eine zeitlich unbefristete Änderung des kartellbehördlichen Verhaltens zulässig ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.733 Kartellrecht
301.188 Macht, wirtschaftliche 347.776 Wettbewerbsrecht 351.95 Verwaltungsverfahren |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-033867 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |