Urteil des Gerichtshofes
Die Verordnungen des Rates sind dahin gehend auszulegen, dass eine Person, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats aufgrund der Beiträge, die sie früher zu leisten hatte, Anspruch auf die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 erfassten Leistungen hat, die Eigenschaft eines 'Arbeit...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften C 179 (1980)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 17.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 68.4 Sozialversicherung
331.79 Wanderarbeiter 341.176 EG |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Verordnungen des Rates sind dahin gehend auszulegen, dass eine Person, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats aufgrund der Beiträge, die sie früher zu leisten hatte, Anspruch auf die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 erfassten Leistungen hat, die Eigenschaft eines 'Arbeitnehmers' im Sinne der beiden genannten Verordnungen nicht allein deshalb verliert, weil sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls keine Beiträge leistete und dazu auch nicht verpflichtet war. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |