Urteil des Gerichtshofes

Die Verordnungen des Rates sind dahin gehend auszulegen, dass eine Person, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats aufgrund der Beiträge, die sie früher zu leisten hatte, Anspruch auf die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 erfassten Leistungen hat, die Eigenschaft eines 'Arbeit...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften C 179 (1980)
Ort / Verlag / Datum:17.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:68.4 Sozialversicherung
331.79 Wanderarbeiter
341.176 EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verordnungen des Rates sind dahin gehend auszulegen, dass eine Person, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats aufgrund der Beiträge, die sie früher zu leisten hatte, Anspruch auf die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 erfassten Leistungen hat, die Eigenschaft eines 'Arbeitnehmers' im Sinne der beiden genannten Verordnungen nicht allein deshalb verliert, weil sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls keine Beiträge leistete und dazu auch nicht verpflichtet war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog