Urteil des Gerichtshofes

Die Verordnungen des Rates sind dahin gehend auszulegen, dass eine Person, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats aufgrund der Beiträge, die sie früher zu leisten hatte, Anspruch auf die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 erfassten Leistungen hat, die Eigenschaft eines 'Arbeit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften C 179 (1980)
Ort / Verlag / Datum:17.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:68.4 Sozialversicherung
331.79 Wanderarbeiter
341.176 EG
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