Ist eine weitere Einbenennung des nichtehelichen Kindes nach 1618 BGB möglich?
Ziel der Neufassung des Nichtehelichenrechts war die Besserstellung der nichtehelich geborenen Kinder. 1618 bezweckte mit der Möglichkeit der Einbenennung, die nichteheliche Herkunft nach aussen nicht erkennbar hervortreten zu lassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (1980; Nr 7)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.632 Kinder, uneheliche
347 Zivilrecht 347.61/.64 Familienrecht 362.7 Kinderfürsorge 347.189.15 Namensrecht |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|
Dokument Nr. A-032724 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |