Urteil des Gerichtshofes

Gerichtliche Entscheidungen, durch die einstweilige oder auf eine Sicherung gerichtete Massnahmen angeordnet werden und die ohne Ladung der Gegenpartei ergangen sind oder ohne vorherige Zustellung vollstreckt werden sollen, können nicht nach dem in Titel iii des Übereinkommens vom 27. September 1968...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften C 176/3 (1980)
Ort / Verlag / Datum:15.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 Gerichtshof, europäischer
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
347.427 Vollstreckung, gerichtliche
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