Schisport und Grundeigentum. Fragen der Rechtsgestaltung

Rechtseinräumungen zur Errichtung von Schiliftanlagen erfolgen regelmässig gegen Leistung eines Entgelts. Die Gestattung der Schiabfahrt wird in den meisten Fällen, hingegen die Duldung des Schilanglaufes nur fallweise, abgegolten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1980; Nr 6)
VerfasserIn: Grabenwarter, Karlheinz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:339.09 Eigentum
347.51 Haftpflicht
796:34.096 Sport: Rechtsprobleme
347 Zivilrecht
Region:BRD
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