Witwenpension für Geschiedene

Nach deutschem Recht reicht daher nur die abstrakte gesetzliche Verpflichtung oder die tatsächliche Zahlung aus, die österreichische Rechtssprechung dagegen verlangt das Vorliegen bestimmter konkreter Unterhaltstitel.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1980)
Ort / Verlag / Datum:18.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
368.43 Pensionsversicherung (SV)
351.83(094.5) ASVG
34.038 Rechtsprechung
368.4 Sozialversicherung
Region:Österreich
BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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