Witwenpension für Geschiedene
Nach deutschem Recht reicht daher nur die abstrakte gesetzliche Verpflichtung oder die tatsächliche Zahlung aus, die österreichische Rechtssprechung dagegen verlangt das Vorliegen bestimmter konkreter Unterhaltstitel.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.46 Witwenpension
368.43 Pensionsversicherung (SV) 351.83(094.5) ASVG 34.038 Rechtsprechung 368.4 Sozialversicherung |
Region: | Österreich
BRD |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-030710 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |